Liebe Patientenbesitzer, "vor den Ferien ist nach den Ferien" - daher lohnt es sich immer, frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Wir erleben es leider immer wieder, dass den Besitzern erst viel zu spät einfällt, dass der geliebte Vierbeiner ja mit in den Urlaub fährt und er dafür – genau wie wir – einen „gültigen“ Reisepass benötig.
Wir wollen Ihnen gerne frühzeitig helfen Probleme aus dem Weg zu gehen und Ihnen hiermit eine kleine Übersicht geben.Urlaub mit den Vierbeinern
1. Einreisebestimmungen
Jedes Land hat eigene Einreisebestimmungen für Tiere. Diese sind auch in der EU unterschiedlich. Aufgrund von seuchenpolitischen Gründen können sich diese Bestimmungen auch jeder Zeit ändern.
Diese Einreisebestimmungen gelten nur für Tiere, die vorübergehend einreisen (i.d.R. nicht länger als 3 Monate).
Für längere Aufenthalte sollte man mit der jeweiligen Ländervertretung in Kontakt treten.
Hunde und Katzen, die innerhalb der EU verreisen müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und damit einen EU-Heimtierausweis besitzen.
Dieser EU-Pass muss jeder Zeit mitgenommen werden. Aus diesem muss hervorgehen, dass das Tier eine gültige Tollwutimpfung erhalten hat.